Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Master in Information Management
Die Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang regelt §4 der Prüfungsordnung des Studienganges.
Danach werden Bewerber/innen zugelassen, die
- an einer Hochschule im In- oder im Ausland einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben,
- über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG) sowie Basiskenntnisse der englischen Sprache besitzen und
- die Prüfung zum Master of Information Management nicht endgültig nicht bestanden haben und hierüber eine endsprechende Erklärung abgeben
Als ein erster berufsqualifizierender Abschluss werden anerkannt:
- Bachelor in einem wissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule mit nachgewiesenem Erwerb von mindestens 180 ECTS Credit Points (z. B. in Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Geisteswissenschaften)
- Diplom, Master, Magister oder ein gleichwertiger Abschluss in einem wissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule mit mindestens 180 ECTS Credit Points
Vergleichbare Abschlüsse an einer ausländischen Hochschule werden ebenfalls anerkannt.
Abschlüsse akkreditierter Bachelorstudiengänge an einer Berufsakademie sind laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004 hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Abschlüsse nicht akkreditierter Studiengänge an einer Berufsakademie werden im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss auf Anrechnungsfähigkeit geprüft.

